Definitionen (aus dem Duden online im Jahr 2024)
Verurteilen: (1) durch Gerichtsbeschluss mit einer bestimmten Strafe belegen. (2) jemanden, etwas sehr kritisch beurteilen, vollständig ablehnen. Synonymen: aburteilen, das Urteil fällen/sprechen, schuldig sprechen; (umgangssprachlich) verdonnern.
Vorurteil: ohne Prüfung der objektiven Tatsachen voreilig gefasste oder übernommene, meist von feindseligen Gefühlen gegen jemanden oder etwas geprägte Meinung. Synonyme: Abneigung, Feindschaft, Feindseligkeit, Voreingenommenheit.
Vorverurteilen: im Voraus, vorschnell verurteilen.
Eigene Definition:
Vörurteilen: „Verschmelzung“ des Substantivs Vorurteil und des Verbes Verurteilen. Durch Gerichtsbeschluss ohne objektive bzw. vollständige Prüfung der objektiven Tatsachen mit einer bestimmten Strafe bzw. Einordnung belegen.
Auch die vörurteiltende Person keinen Vorurteilen bzw. Voreingenommenheiten zu haben scheint, diesen prägen nichtsdestotrotz ihr Urteil.
Zum Scheitern vörurteilt. Entwurf der Erste Auflage. Reihe: Saga eines Südeuropäers im Norden
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